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Schweizer Kontenrahmen KMU 2023 – neu unter Berücksichtigung der Zwischendividende

Acht Jahre nach Erscheinung vom Schweizer Kontenrahmen KMU im Verlag SKV ist das Standardwerk im Original überarbeitet worden. Ausschlag dafür gab vor allem die Aktienrechtsreform 2020, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist und zu einigen wesentlichen Anpassungen und Ergänzungen des Schweizer Kontenrahmens KMU geführt hat.

Die wesentlichen Änderungen der Aktienrechtsreform im Überblick

Die Grundprinzipien der Struktur bleiben in der Neuauflage unverändert. Die Autoren erachten es als wichtig, auch weiterhin grosse Flexibilität bei der Anwendung gewährleisten zu können. Dort, wo das OR lückenhaft oder die Umsetzung unpräzise ist, findet eine ausführliche Kommentierung aller Bestimmungen zur Rechnungslegung nach OR unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften im veb.ch-Praxiskommentar (Verlag SKV) statt; zudem können auch die Swiss GAAP FER Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zurate gezogen werden.

Die Überarbeitung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Darstellung der Jahresrechnung weiterhin erfüllt werden. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • Die Gruppe Checks, Besitzwechsel (diskontfähig) wird um Kredit- und Debitkarten erweitert. Die entsprechenden Kommissionen werden unter den Erlösminderungen aufgeführt.
  • Kryptowährungen haben ihren Platz je nach Anlagedauer und Anlagezweck kurzfristig in der Gruppe Wertschriften gehalten und in der Gruppe Wertschriften des Anlagevermögens gefunden. Unter dem Finanzerfolg finden sich die entsprechenden Kurskorrekturkonten.
  • Die Aufwertungsreserven sind neu unter der gesetzlichen Gewinnreserve aufgeführt, ebenso die Reserven für eigene Aktien (indirekter Erwerb).
  • Für die neue Möglichkeit der Zwischendividende und demzufolge für die Zwischeneinlage in die Reserven wurden in der Gruppe Bilanzgewinn und Bilanzverlust Konten geschaffen.
  • Die eigenen Kapitalanteile werden neu gesetzeskonform nach den freiwilligen Gewinnreserven und vor dem Gewinn- oder Verlustvortrag geführt.
  • Neu wird die Warenrechnung mit permanent gebuchtem Warenverkehr aufgezeigt.
  • Die Eigenmiete unter Raumaufwand wurde gelöscht. Sie ist Teil der kalkulatorischen Kosten.
  • Zudem wurden kleinere Korrekturen in den Bezeichnungen vorgenommen, zusätzliche Konten eingefügt und nicht mehr benötigte gelöscht.

Neue ergänzte Themen

In einem gesonderten Kapitel wurden neu einige ergänzende Themen mit erweitertem Bezug zum Kontenrahmen aufgenommen:

  • Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust, Überschuldung und Sanierung
  • Fortführung des Unternehmens und Liquidationsbilanz
  • Eingeschränkte und ordentliche Revision
  • Controlling und Reporting
  • Kennzahlen
  • Investitionen und ihre Beurteilung
  • Bewertung von KMU
  • Liquidität und ihre Planung
  • Aufbewahrung
  • Digitalisierung im KMU

Verbuchung der Zwischendividende

Als Beispiel für den überarbeiteten Kontenrahmen weisen die Autoren auf die neue Möglichkeit hin, auf Basis des Zwischenabschlusses einer Gesellschaft und durch Beschluss der Generalversammlung eine Zwischendividende auszuschütten.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass bei der Ausschüttung von Zwischengewinnen auch die vorgeschriebenen Reservezuweisungen vorzunehmen sind. In der Folge sind im Jahresabschluss und im ordentlichen Antrag für die Gewinnverwendung die Zwischendividendenausschüttung und die Einlage in die gesetzliche Gewinnreserve aus dem Zwischen- oder Periodengewinn auszuweisen. Dafür sieht der Kontenrahmen eigene Konten vor. Die Buchungen werden mit dem Datum der GV vorgenommen.

Die (ordentliche) Jahresrechnung stellt eine Fortschreibung, basierend auf den Vorjahreswerten, dar. Daraus ergibt sich, dass der Gewinn- oder Verlustvortrag beim Jahresabschluss nach Beschluss einer Zwischendividende keine Anpassung erfährt. Zudem muss der Jahresgewinn den Gewinn für das ganze Geschäftsjahr darstellen. Mit dem Beschluss der GV über die ordentliche Gewinnverwendung werden die «Hilfskonten» Zwischendividendenausschüttung und Einlage in die gesetzliche Gewinnreserve und/oder freiwilligen Gewinnreserven aus Zwischengewinn auf den Gewinnvortrag umgebucht. Ein entsprechendes Beispiel mit Buchungssätzen findet sich im Buch «Schweizer Kontenrahmen KMU».

Von der Praxis für die Praxis

Umfassende Erläuterungen machen den «Schweizer Kontenrahmen KMU» zum Nachschlagewerk für Kontierung, Rechnungswesen und Rechnungslegung – im Betrieb wie auch in der Aus- und Weiterbildung.

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